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Fliegen mit Haustieren

 
Content 1

​​​​​​​​​​​​​​​​​Haustiere an Bord von EL AL

Fliegen mit Haustieren 

Hier haben wir die wichtigsten Hinweise zur Mitnahme von Haustieren für Sie zusammengestellt, darunter Kosten, Beförderungsbedingungen, erforderliche Transportunterlagen und eventuelle Einreisebestimmungen. Außerdem erfahren Sie alles zur Einfuhr von Vögeln und Pflanzen nach Israel.




​​​​​​​​​​​Vorschriften des Staates Israel

Einreise nach Israel mit Haustieren​

Die Einfuhr bzw. Mitnahme von Haustieren nach Israel ist nur mit einer vom Veterinärdienst des Landwirtschaftsministeriums ausgestellten Transportgenehmigung möglich (Haustiere als personengebundene Fracht).

Die Ausstellung alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens zwei Tage vor Abflug liegt in der Verantwortung der Passagiere.

Der Veterinärdienst des Landwirtschaftsministeriums entscheidet über die Flugtauglichkeit und die Transportweise des Haustieres: 

  • Im Rahmen des persönlichen Reisegepäcks: über die Erteilung der Fluggenehmigung wird beim Check-in entschieden; die Herausgabe des Haustiers erfolgt in der Ankunftshalle am Flughafen Ben-Gurion in Terminal 3..
  • Als registrierte Fracht: alle Transportvorkehrungen werden von der EL AL Cargo getroffen; die Herausgabe des Haustiers erfolgt im Cargo-Terminal am Flughafen Ben-Gurion.

Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie vom Veterinärdienst am Ben-Gurion-Flughafen. 
E-Mail: vs-airport@moag.gov.il  
Tel. +972 3-9792240

Alle Einzelheiten zu den Richtlinien des Veterinärdienstes in Bezug auf die Einfuhr von Katzen und Hunden nach Israel finden Sie hier (auf Englisch und Hebräisch).
Alle Einzelheiten zu den Richtlinien des Veterinärdienstes in Bezug auf die Einfuhr von Vögeln nach Israel finden Sie hier (nur auf Hebräisch verfügbar).

Bitte übermitteln Sie die vom Landwirtschaftsministerium ausgestellte Genehmigung bis spätestens zwei Tage vor Abflug an das EL AL Verkaufsbüro oder das Reisebüro, in dem die Buchung erfolgte. Bei Nichteingang oder verspätetem Erhalt der Genehmigung kann der Transport des Tieres verweigert werden.

Ausreise aus Israel mit Haustieren

Bei der Ausreise aus Israel muss ein vom Veterinärdienst ausgestelltes internationales Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Ist die Ausstellung eines internationalen Gesundheitszeugnisses für das Reiseziel nicht möglich, ist es Aufgabe des Passagiers, sich an das Veterinäramt/Landwirtschaftsministerium im Zielland zu wenden und gemäß den offiziellen Richtlinien zu handeln.

Die Ausfuhr von Tieren ohne die erforderlichen Unterlagen kann negative Folgen für das Tier (Rückruf, Quarantäne und manchmal sogar Tod) als auch für dessen Besitzer haben (Stress, Kosten, Zeit).

Alle Einzelheiten zu den Richtlinien des Veterinärdienstes in Bezug auf den Export von Tieren aus Israel finden Sie hier (nur auf Hebräisch verfügbar). 

Richtlinien von EL AL

Auf Flügen nach Israel ist es Aufgabe des Passagiers, die erforderliche Genehmigung vom Veterinärdienst des Landwirtschaftsministeriums, wie auf dieser Seite erläutert, einzuholen. 

Die Referenznummer auf dem vom Veterinärdienst des Landwirtschaftsministeriums ausgestellten Zertifikat muss bis spätestens 48 Stunden vor Abflug an das örtliche EL AL Verkaufsbüro oder das zuständige Reisebüro übermittelt werden. Außerdem ist das Zertifikat vom Passagier am Flughafen vorzulegen.

Bei der Ausreise aus Israel ist es Aufgabe des Passagiers, sich an das Veterinäramt des Landwirtschaftsministeriums im Zielland zu wenden und gemäß den offiziellen Richtlinien zu handeln. 

  • Beim Transport von Tieren als Frachtgut müssen sämtliche Vorkehrungen von der EL AL Cargo-Abteilung​ getroffen werden.​

 

+ Mitnahme von Haustieren in der Passagierkabine
  1. ​Haustiere (ausschließlich Hunde, Katzen und exotische Vögel) können grundsätzlich bis zu einem Gewicht von acht Kilogramm (inklusive Transportbehälter) mit einer Begleitperson in der Passagierkabine befördert werden.​ 
  2. In einem Transportkäfig können maximal zwei Haustiere transportiert werden, sofern deren Gesamtgewicht acht Kilogramm nicht übersteigt und die gemeinsame Unterbringung weder ein Sicherheitsrisiko noch eine Belästigung für die anderen Passagiere darstellt.
  3. Es sollte Kontakt mit einem EL AL Verkaufsbüro aufgenommen werden, um die Mitnahme von Haustieren in der Passagierkabine zu beantragen. Der Antrag sollte Angaben zu Gewicht Ihres Haustiers sowie Größe und Gewicht des Transportbehälters beinhalten. Das telefonische Servicecenter bestätigt den Buchungseingang über das zuständige Reisebüro.
  4. Ihr Haustier muss in einem Transportkäfig (hart oder weich, ausgelegt mit weichem, flüssigkeitsabsorbierendem Material, wasserdicht) untergebracht sein, dessen Maße in der Economy Class 41 cm x 38 cm x 19 cm bzw. in der Business Class 30 cm x 30 cm x 19 cm nicht überschreiten und der unter Ihrem Vordersitz verstaut werden kann. 
  5. Alle Haustiere müssen während der gesamten Flugdauer im Transportkäfig verbleiben.
  6. Auch bei Start und Landung darf der Käfig mit dem Haustier nicht auf den Schoß des Passagiers genommen werden.
  7. Offensichtlich kranke Tiere können nicht befördert werden.
  8. Das Tier darf keine Geruchsbelästigung darstellen.
  9. Der Pilot kann die Verladung eines Haustiers in den Frachtraum oder dessen Verweis aus dem Flugzeug verlangen, wenn es eine eindeutige Belästigung für die übrigen Passagiere darstellt.
  10. Tierärztliche Gesundheitszeugnisse, Impfbescheinigungen und Einfuhrgenehmigungen müssen den entsprechenden Behörden am Transit- und/oder Zielflughafen für zum Transport zugelassene Haustiere vorgelegt werden. 
  11. EL AL übernimmt keine Verantwortung, falls Ihrem Haustier die Weiter- oder Einreise in ein bestimmtes Land verwehrt wird.
  12. In der Business Class können Haustiere nur in Maschinen vom Typ 737 und im Oberdeck der 747-400-Flotte mitreisen. In 777- und 767-Flugzeugen sind Haustiere in der Business Class nicht erlaubt.

Einschränkungen beim Transport von Haustieren in der Passagierkabine   

  1. Wenn Sie mit einem Hund in die USA einreisen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie über alle auf der Website vom amerikanischen Ministerium für Gesundheitspflege und Soziale Dienste aufgelisteten Genehmigungen verfügen.
  2. Bei der Einreise nach Johannesburg müssen alle Tiere in der Ankunftshalle durch die Zollabfertigung geführt werden.
  3. Bangkok verlangt das Anbringen einer Kopie der tierärztlichen Genehmigung direkt am Transportkäfig.
  4. Die Einfuhr von Tierfutter nach Frankreich ist ausdrücklich untersagt.
  5. Im Einklang mit den Richtlinien der rumänischen Behörden mit Wirkung vom 28. Februar 2012 ist die Einfuhr sämtlicher Tiere nach Rumänien für gewerbliche Zwecke untersagt. Begleittiere von Passagieren können nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen und in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren im Kabinenraum oder als Frachtgut im Laderaum der Maschine befördert werden.
  6. Auf Flügen nach London (sowohl Luton als auch Heathrow) bzw. auf Abflügen von Luton werden gemäß den Vorschriften lokaler Behörden keine Haustiere in der Passagierkabine akzeptiert.​ 
  7. Auf Flügen nach Johannesburg, Hongkong und Australien werden gemäß den Vorschriften lokaler Behörden keine Haustiere in der Passagierkabine akzeptiert. Gleiches gilt für Flüge von Johannesburg nach Israel. 
  8. Die Mitnahme von Tieren aus Moskau ist nur möglich, wenn die tierärztliche Genehmigung einen Transport in der Passagierkabine oder als Teil des Reisegepäcks im Frachtraum erlaubt. Der Transport als registrierte Fracht ist nicht zulässig.

+ Haustiertransport im Frachtraum
* Hinweis für Passagiere unserer Boeing 787-900: Die Temperatur im Frachtraum kann auf 5 Grad Celsius sinken. Es liegt in der Verantwortung der Tierhalter, sich bei einem Tierarzt zu versichern, dass das Haustier diese Transporttemperatur übersteht. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung für Verletzungen und/oder Tod des Tieres aufgrund von Unverträglichkeiten gegenüber den Transportbedingungen im Laderaum der Maschine.​

  1. Haustiere über acht Kilogramm (inklusive Transportbehälter) können nur im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden.​
  2. In einem Transportkäfig können maximal zwei ausgewachsene Haustiere (mit einem Gewicht von jeweils höchstens 14 kg) transportiert werden. Schwerere Tiere müssen in getrennten Käfigen untergebracht werden.
  3. Bis zu drei Jungtiere aus demselben Wurf (höchstens sechs Monate alt, mit einem Gewicht von jeweils maximal 14 kg) können zusammen in einem Transportkäfig untergebracht werden.
  4. Es sollte Kontakt mit einem EL AL Verkaufsbüro aufgenommen werden, um die Mitnahme von Haustieren im Frachtraum der Maschine zu beantragen. Der Antrag sollte Angaben zu Gewicht Ihres Haustiers sowie Größe und Gewicht des Transportbehälters beinhalten. Das telefonische Servicecenter bestätigt den Buchungseingang über das zuständige Reisebüro.
  5. Das Haustier muss in einem robusten, geschlossenen, selbst mitgebrachten Transportbehälter untergebracht und dessen Nutzung von einem Servicemitarbeiter der EL AL genehmigt werden.
  6. Der Transportkäfig muss robust genug sein, um das Tier während des Flugs zu schützen und darf sich nicht vom Haustier öffnen lassen.
  7. Der Käfig muss an allen vier Seiten über Belüftungsöffnungen verfügen, damit die Sauerstoffzufuhr zu keiner Zeit eingeschränkt wird.
  8. Die Belüftungsöffnungen sollten nicht so groß sein, dass das Tier Schnauze oder Beine hindurchstecken kann.
  9. Die Käfigtür muss so abgeriegelt werden, dass sie während des Flugs auch bei Turbulenzen geschlossen bleibt und sich vom darin befindlichen Haustier nicht öffnen lässt.
  10. Das Tier darf keine Geruchsbelästigung darstellen.
  11. Bitte vergewissern Sie sich, dass sich bei über zwölf​stündigen Flugstrecken ein Trinknapf in dem Transportkäfig befindet, der im Frachtraum der Maschine transportiert wird (auch ein Fressnapf ist empfehlenswert).

Einschränkungen bei Transport von Haustieren im Frachtraum der Maschine   

  1. Bei der Einreise nach Johannesburg müssen alle Tiere in der Ankunftshalle durch die Zollabfertigung geführt werden.
  2. Bangkok verlangt das Anbringen einer Kopie der tierärztlichen Genehmigung direkt am Transportkäfig.
  3. Die Einfuhr von Tierfutter nach Frankreich ist ausdrücklich untersagt.
  4. Im Einklang mit den Richtlinien der rumänischen Behörden mit Wirkung vom 28. Februar 2012 ist die Einfuhr sämtlicher Tiere nach Rumänien für gewerbliche Zwecke untersagt. Begleittiere von Passagieren können nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen und in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren im Kabinenraum oder als Frachtgut im Laderaum der Maschine befördert werden.
  5. Auf Flügen nach London (nur Heathrow), Johannesburg, Hongkong und Australien werden ausnahmslos alle Haustiere als Frachtgut im Laderaum des Flugzeugs befördert. Abwicklung, Kostenberechnung und Bezahlung für einen Haustiertransport zu den oben genannten Reisezielen erfolgen über einen Frachtbrief, der im Verkaufsbüro der Cargo-Abteilung ausgestellt wird (Einzelheiten telefonisch unter der israelischen Nummer +972 3-9176679). 
  6. Die Mitnahme von Tieren aus Moskau ist nur möglich, wenn die tierärztliche Genehmigung einen Transport in der Passagierkabine oder als Teil des Reisegepäcks im Frachtraum erlaubt. Der Transport als registrierte Fracht ist nicht zulässig.​

+ Transport von Blinden- und Begleithunden
  1. Blinden- und Begleithunde sowie Hunde zur seelischen Unterstützung von Passagieren mit besonderen Bedürfnissen können kostenfrei in der Passagierkabine befördert werden. Ab dem 31. Juli 2019 können Sie Hunde zur seelischen Unterstützung nur auf Flügen in und von der USA kostenfrei mitnehmen.​​
  2. Bei Sicherheitsbedenken wird das Tier gebührenfrei im Frachtraum der Maschine transportiert.
  3. Passagiere, die mit speziell ausgebildeten Blinden- und Begleithunden fliegen möchten, müssen das bis spätestens 48 Stunden vor Abflug im telefonischen Servicecenter anmelden.
  4. Auch für den Transport von Hunden zur emotionalen Unterstützung muss bis spätestens 48 Stunden vor Abflug Kontakt mit dem telefonischen Servicecenter aufgenommen werden. Zudem ist eine Genehmigung von einem anerkannten professionellen Betreuungsdienst (seelische Gesundheit), einem klinischen Psychologen oder einem Psychiater erforderlich.
  5. Der Passagier muss eine tierärztliche Genehmigung zur Bestätigung vorlegen, dass der Hund keine Gefährdung für die Mitreisenden darstellt. Bei einer Flugzeit ab acht​ Stunden muss darüber hinaus tierärztlich bestätigt werden, dass der Transport des Hundes keine hygienischen Probleme verursacht.
  6. Hundegeschirr und Maulkorb sollten für den Bedarfsfall mitgeführt werden.
  7. Für den Erhalt der am Reiseziel erforderlichen Dokumente/Genehmigungen beim Transport von Blinden- und Begleithunden sowie Hunden zur seelischen Unterstützung ist allein der Passagier verantwortlich.
Sonderregelung
Passagiere, die mit einem Bilden- oder Begleithund nach London fliegen, werden gebeten, dies 14 Tage vor Abflug beim Heathrow Animal Reception Centre anzumelden. x

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+ Kosten für die Beförderung von Haustieren

Für ein Haustier bis zu 8 kg: 100$ pro Flugstrecke 
Für ein Haustier​ zwischen 9 und 50 kg: 200$ pro Flugstrecke 
Für ein Haustier zwischen 51 und 100 kg: 400$ pro Flugstrecke ​
Wenn Ihr Tier über 100 kg wiegt, setzen Sie sich bitte im Voraus unter der israelischen Telefonnummer +972 3-9716679 mit der EL AL Cargo in Verbindung.

  1. ​Die Transportkosten beziehen sich auf das Gesamtgewicht des Tieres, einschließlich Transportbehälter und Futter.
  2. Die aufgeführten Tarife gelten ausschließlich für Haustiere in Begleitung eines Passagiers.
  3. Die Zahlung erfolgt direkt am Flughafen oder in einem EL AL Verkaufsbüro.
  4. Tiere sind nicht im Freigepäck enthalten. Die Beförderung von Tieren wird unabhängig vom aufgegebenen Gepäck berechnet.
  5. Im Falle eines Weiterflugs mit einer anderen Fluggesellschaft sollte der Passagier die Zahlung für diesen Flugabschnitt direkt mit der ausländischen Fluggesellschaft vereinbaren.
  6. Die angegebenen Tarife gelten nicht für Codeshare-Flüge von Partner-Fluggesellschaften.
  7. Bei Passagieren mit offenen Flugtickets werden Gebühren für Hin- und Rückflug erhoben, selbst wenn das Rückflugdatum noch nicht feststehen sollte.
+ Weitere Informationen und Kontakt
EL AL Cargo
Einfuhr: Tel. +972 3-9716589
Ausfuhr: +972 3-9716679

Kontakt zum israelischen Landwirtschaftsministerium für weitere Fragen 
Anschrift: Ministry of Agriculture, POB 12-B, Bet Dagan, Israel 50250
Tel. +972 3-9688986
Fax. +972 3-9688963

+ Einfuhr von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Vögeln
​Einfuhr von Vögeln und Vogeleiern
Auf Flügen nach London können weder Vögel noch Vogeleier (mit Ausnahme von Hühnern und deren Eiern) transportiert werden, sofern keine Genehmigung vom britischen Landwirtschaftsministerium vorliegt.​
Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen
Die Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen ohne vorherige Genehmigung ist gesetzlich verboten!
Zweck der Einfuhrkontrolle von Pflanzen nach Israel: Der Pflanzenschutz- und Kontrolldienst des Landwirtschaftsministeriums beaufsichtigt die Einfuhr und Ausfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, darunter auch deren nichtgewerbliche Einfuhr im Passagiergepäck. Diese Überwachung, wie sie auch von vielen anderen Ländern durchgeführt wird, soll dem Eindringen von Schädlingen und Pflanzenkrankheiten, die der lokalen Flora und Fauna schweren Schaden zufügen könnten, vorbeugen.

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+ Transport von Blinden- und Begleithunden
  1. Blinden- und Begleithunde sowie Hunde zur seelischen Unterstützung von Passagieren mit besonderen Bedürfnissen können kostenfrei in der Passagierkabine befördert werden.
  2. Bei Sicherheitsbedenken wird das Tier gebührenfrei im Frachtraum der Maschine transportiert.
  3. Passagiere, die mit speziell ausgebildeten Blinden- und Begleithunden fliegen möchten, müssen das bis spätestens 48 Stunden vor Abflug im telefonischen Servicecenter anmelden.
  4. Auch für den Transport von Hunden zur emotionalen Unterstützung muss bis spätestens 48 Stunden vor Abflug Kontakt mit dem telefonischen Servicecenter aufgenommen werden. Zudem ist eine Genehmigung von einem anerkannten professionellen Betreuungsdienst (seelische Gesundheit), einem klinischen Psychologen oder einem Psychiater erforderlich.
  5. Der Passagier muss eine tierärztliche Genehmigung zur Bestätigung vorlegen, dass der Hund keine Gefährdung für die Mitreisenden darstellt. Bei einer Flugzeit ab ascht Stunden muss darüber hinaus tierärztlich bestätigt werden, dass der Transport des Hundes keine hygienischen Probleme verursacht.
  6. Hundegeschirr und Maulkorb sollten für den Bedarfsfall mitgeführt werden.
  7. Für den Erhalt der am Reiseziel erforderlichen Dokumente/Genehmigungen beim Transport von Blinden- und Begleithunden sowie Hunden zur seelischen Unterstützung ist allein der Passagier verantwortlich.
Sonderregelung
Passagiere, die mit einem Bilden- oder Begleithund nach London fliegen, werden gebeten, dies 14 Tage vor Abflug beim Heathrow Animal Reception Centre anzumelden. x

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