Wir weisen darauf hin, dass Ihr Beförderungsvertrag den Vertragsbedingungen und Beförderungsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft unterliegt, die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurden und Teil des Beförderungsvertrags sind. Diese vereinbarten Bedingungen (einschließlich anwendbarer Tarife, die etwa mit der US-Regierung und anderen
Regierungen vereinbart wurden) können zwischen den Fluggesellschaften variieren und können Regelungen und Beschränkungen beinhalten, wie:
Bitte beachten Sie, dass Sie die Links ausschließlich zu EL AL Seiten führen. Die Vertrags- und Beförderungsbedingungen anderer ausführender Fluggesellschaften erfragen Sie bitte bei den jeweiligen örtlichen Verkaufsbüros. Um zu den EL AL Bedingungen online zu gelangen, klicken Sie bitte auf Passagier E-Ticket Reiseplan/Bestätigung, Allgemeine Beförderungsbedingungen und Vertragsbedingungen oder gehen Sie zu www.elal.com und klicken Sie auf „Terms and Conditions“.
Bitte bringen Sie zum Check-in neben dieser Buchungsbestätigung Ihren Reisepass mit (Bei Fehlen dieser Dokumente kann die Ein- oder Ausreise verweigert werden). Bitte beachten Sie die für Ihre jeweilige Staatsangehörigkeit aktuell gültigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Die EL AL Check-in-Schalter öffnen 4 Stunden vor planmäßiger Abflugzeit. Nach erfolgter Sicherheitskontrolle müssen Passagiere der Economy Class bis spätestens 2 Stunden 15 Minuten, Gäste der First und Business Class 1 Stunde 30 Minuten vor planmäßiger Abflugzeit zur Abfertigung erscheinen. Flüge werden nicht wegen zu spät kommender Passagiere verschoben. Die Beförderungsbedingungen anderer Fluggesellschaften erhalten Sie bei der betreffenden Fluggesellschaft oder einer Vertretung. Wenn Sie im Besitz einer vorgedruckten Bordkarte sind, begeben Sie sich nach erfolgter Sicherheitskontrolle direkt zur Passkontrolle bis spätestens 2 Stunden 15 Minuten für Economy Class Passagiere und 1 Stunde 30 Minuten für Gäste der First und Business Class vor der planmäßigen Abflugszeit.
Zum Seitenanfang
Boarding:
Um unnötige Verspätungen zu vermeiden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie sich zu der auf Ihrer Bordkarte aufgeführten Uhrzeit am Flugsteig befinden, da wir sonst auf Ihre Kosten Ihr Gepäck wieder ausladen und ohne Sie starten müssen. Die Schalter am Flugsteig schließen spätestens 10 Minuten vor der auf Ihrer Bordkarte angegebenen Abflugzeit. Flüge können für zu spät kommende Fluggäste nicht verschoben werden.
Wenn sie zu spät am Abfertigungsschalter oder Flugsteig erscheinen, verpassen Sie nicht nur Ihren Flug, sondern EL AL und andere Fluggesellschaften behalten sich das Recht vor, Ihnen den Flugpreis nicht oder nur teilweise zu erstatten. Außerdem können Sie für Verluste, die EL AL oder anderen Fluggesellschaften entstehen, haftbar gemacht werden. EL AL bzw. beauftragte Fluggesellschaften haften nicht für Verzögerungen oder Kosten, die Ihnen entstehen. Die Bedingungen für das Boarding bei anderen Fluggesellschaften erhalten Sie bei der entsprechenden Fluggesellschaft oder einem Vertreter.
Zum Seitenanfang
Allgemeine Informationen:
Hinweis zu Ihrer Gesundheit:
Es wird empfohlen, dass Sie während des Fluges etwa alle zwei Stunden in der Kabine auf und ab gehen und die im EL AL Bordmagazin enthaltenen Übungen durchführen. Außerdem sollten Sie viel Wasser trinken.
Datenschutz:
Persönliche Daten, die im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise an EL AL übermittelt werden, können unter Umständen an die staatlichen Behörden für Grenzkontroll- und Flugsicherheitszwecke weitergeleitet werden.
Sondermenüs oder Betreuung an Bord:
Bitte informieren Sie uns diesbezüglich mindestens 48 Stunden vor Check-in.
Serviceangebot an Bord:
Die Bereitstellung von Unterhaltungsprogrammen, Mahlzeiten oder speziellen Mahlzeiten sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrags von EL AL oder einer anderen Fluggesellschaft und können, sofern sie angeboten werden, gesondert berechnet werden.
Zum Seitenanfang
Tarife und deren Einschränkungen, einschließlich Stornierungs- und Änderungsbedingungen:
Bei manchen Tarifen sind Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften, Reservierungsänderungen oder Rückerstattungen bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise nur eingeschränkt oder gar nicht bzw. nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr möglich. Einzelheiten erfragen Sie bitte dort, wo Sie Ihren Flugschein erworben haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Möglichkeit gegeben, eine spezielle Versicherung für solche Fälle abzuschließen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an entsprechende Versicherungsanbieter oder direkt an Ihr Reisebüro.
Dessen ungeachtet gelten, wo anwendbar, die Bestimmungen des israelischen Verbraucherschutzgesetzes 5741-1981 für den Fernabsatzhandel. Demnach kann eine Transaktion innerhalb von 14 Tagen nach deren Abschluss bis spätestens 7 Werktage vor Reiseantritt storniert werden (dabei gilt das erste in der Buchungsbestätigung aufgeführte Abflugdatum).
In Israel abgeschlossenen Transaktionen, die laut Definition des israelischen Verbraucherschutzgesetzes nicht als Fernabsatzgeschäft anzusehen sind, können innerhalb von 14 Tagen nach deren Abschluss, jedoch höchstens bis zu 14 Werktage vor Reiseantritt storniert werden (dabei gilt das erste in der Buchungsbestätigung aufgeführte Abflugdatum). Das Recht zur Stornierung gilt nicht für touristische Serviceleistungen, deren Erbringung vollständig außerhalb der Landesgrenzen Israels erfolgt. Darunter fallen u. a. von anderen Fluggesellschaften außerhalb Israels durchgeführte Flugverbindungen sowie Pauschalreisen ins nichtisraelische Ausland, vorausgesetzt der Kunde wurde noch vor Abschuss der Transaktion von den jeweiligen Serviceanbietern über die geltenden Stornobedingungen informiert.
Die Stornierungsabsicht muss der jeweiligen Verkaufsstelle schriftlich per E-Mail oder Fax mitgeteilt werden.
Unter den oben genannten Voraussetzungen beträgt die Stornogebühr entweder 5% des Gesamtkaufpreises des Flugtickets bzw. 100 NIS, je nachdem welcher Betrag niedriger ist.
Wenn Sie ohne rechtzeitige Vorankündigung nicht am Flughafen erscheinen, wird zusätzlich zur Stornogebühr eine No-Show-Gebühr fällig. Diese finden Sie auf Ihrem Flugschein. In ihrer Summe dürfen die Kosten für Storno und No-Show den ursprünglichen Ticketpreis nicht übersteigen.
Falscher Empfänger: Fall Sie nicht der rechtmäßige Empfänger dieser E-Ticket-Buchungsbestätigung sind, löschen Sie diese bitte und informieren Sie den Absender so schnell wie möglich per E-Mail an backoffice@elal.co.il oder telefonisch in Israel unter 03-9771111 oder international unter +972-3-9771111.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Zum Seitenanfang
Handgepäck:
Laut Bestimmungen der Aufsichtbehörde für zivile Luftfahrt muss nicht aufgegebenes Handgepäck unter dem Sitz oder in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut werden.Gepäckstücke an Bord dürfen die Maße 115 cm (Umfang) und 56 x 45 x 25 cm (Länge/Breite/Tiefe) nicht überschreiten.
Die zulässige Anzahl der Handgepäckstücke sind für
First Class Passagiere: 2 Gepäckstücke mit einem Gewicht von 16kg/35lbs und 8kg/17lbs,
Business Class Passagiere: 1 Gepäckstück mit einem Höchstgewicht von 16kg/25lbs und 1 Laptop,
EL AL Passagiere mit Vielfliegerstatus Gold und Platin in der Economy Class: 1 Gepäckstück mit einem Höchstgewicht von 12kg/26lbs einschließlich einem Laptop
Economy Class Passagiere: 1 Gepäckstück mit einem Höchstgewicht von 8kg/17lbs.
Während des Einsteigens können Stichproben durchgeführt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Bedingungen anderer Fluggesellschaften erhalten Sie bei der entsprechenden Fluggesellschaft oder einem Vertreter.
Zum Seitenanfang
Aufgegebenes Reisegepäck:
Die Freigepäckgrenze gilt ausschließlich für den Transport von Artikeln für den persönlichen Gebrauch. Wertsachen, zerbrechliche oder leicht verderbliche Gegenstände sowie Waren für gewerbliche Zwecke sind ausgeschlossen. Gemäß der allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft dürfen sich folgende Gegenstände nicht in aufgegebenem Gepäck befinden. Zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Arzneimittel, Geld, Schmuckstücke einschließlich Uhren, Kameras, elektronische Geräte, Computer, Edelmetalle, Silbergegenstände, Wertpapiere, Effekte oder sonstige Wertsachen, Geschäftsunterlagen, Muster oder für den Handel bestimmte Güter, Reisepässe oder sonstige im Gepäck befindliche Ausweispapiere.
Wo das Montrealer Abkommen anwendbar ist, haftet die Fluggesellschaft weder für Schäden (i) am Gepäck und dessen Inhalt, die auf die Eigenart des Reisegepäcks und dessen Inhalt oder einem ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist noch (ii) für Schäden, die durch Verspätung bei der Luftbeförderung des Gepäcks entstanden sind, wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass sie, ihr Personal und ihre Vertragspartner alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben, oder dass es ihr oder ihnen nicht möglich war solche Maßnahmen zu ergreifen.
Wo das Warschauer Abkommen anwendbar ist, haftet die Fluggesellschaft weder für Schäden (a), entstanden durch Zerstörung oder Verlust oder Beschädigung des Gepäckstücks noch (b) für Schäden, entstanden durch Verspätung bei der Luftbeförderung des Gepäcks, wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass sie, ihr Personal und ihre Vertragspartner alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben, oder dass es ihr oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt:
Economy 1 Gepäckstück bis maximal 50Lb (23 kg).
Business 2 Gepäckstücke bis maximal 70 Lb (32kg) pro Stück.
First 3 Gepäckstücke bis maximal 70 Lb (32kg) pro Stück.
Diese Freigepäckgrenzen gelten für alle EL AL Destinationen.
Die Summe der Maße darf 62 inches (158 cm) nicht überschreiten.
Kleinkinder haben eine Freigepäckgrenze von 10 kg für 1 Gepäckstück, das die Maße von 45 inches/115 cm nicht überschreiten darf. Kinderwagen, ein Paar benötigte Gehhilfen oder Standard-Rollstühle können im Gepäckraum ohne Aufpreis befördert werden. Alle anderen Artikel gelten als Übergepäck und sind entgeltpflichtig, wenn das Gesamtgewicht des Gepäcks die Freigepäckgrenze überschreitet.
Ob Über- oder Sondergepäck befördert wird, hängt von der verfügbaren Kapazität des Frachtraums und den Sicherheitsbestimmungen ab. Dieses Gepäck kann daher gegebenenfalls nur teilweise oder überhaupt nicht transportiert werden.
Informationen zu den Freigepäckgrenzen anderer Fluggesellschaften erhalten Sie bei der entsprechenden Fluggesellschaft oder einem Vertreter.
Zum Seitenanfang
Sollte Ihr Gepäck beschädigt oder zerstört werden, verspätet eintreffen oder verloren gehen, ist dies unverzüglich bei der Fluggesellschaft schriftlich zu reklamieren. Bei Schäden an aufgegebenem Reisegepäck müssen Sie Ihre Beschwerde innerhalb von sieben Tagen, bei Verspätungen binnen 21 Tagen nachdem dem Empfänger das Reisegepäck zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich einreichen. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen erlischt der Haftungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.
Zum Seitenanfang
Für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf den jeweiligen Abflughäfen während Ihrer Reise sind Sie selbst verantwortlich. Die Sicherheitsbehörden weltweit sind berechtigt, gründliche Personendurchsuchungen vorzunehmen. EL AL übernimmt keinerlei Verantwortung für hiermit in Zusammenhang stehende etwaige Unannehmlichkeiten. Des Weiteren wird sämtliches Reisegepäck durchleuchtet. Selbst in Ihrer Abwesenheit können verschlossene Gepäckstücke geöffnet werden und weder EL AL noch die Sicherheitsdienste haften für Verluste, Schäden, die durch die gewaltsame Öffnung Ihres Reisegepäcks entstehen, oder Verzögerungen in der Beförderung der aufgegebenen Gepäckstücke, die aufgrund dieser Durchsuchung an verschlossenen Gepäckstücken entstehen. Darüber hinaus haftet weder EL AL noch der Sicherheitsdienst für Schäden, die aufgrund von Röntgenuntersuchungen oder Scans an Artikeln in Ihrem Gepäck entstehen.
Zum Seitenanfang
Aus Sicherheitsgründen dürfen Fluggäste die folgenden Gegenstände grundsätzlich nicht mitführen: Druckgase (tiefgekühlt, brennbar, nicht brennbar, giftig) wie Butan, Sauerstoff, flüssiger Stickstoff, Tauchgerät- und Pressluftflaschen. Ätzende Stoffe wie Säuren, Alkalis, Nassbatterien und Gegenstände, die Quecksilber enthalten. Explosivstoffe, Waffen, Munition, einschließlich leerer Patronen, Handfeuerwaffen, Feuerwerkskörper, Fackeln und Kleingewehrpatronen.
Brennbare Flüssigkeiten oder entzündliche Stoffe, Zippo-Feuerzeuge, Feuerzeugbenzin, Zündhölzer (Sicherheitszündhölzer dürfen an der Person mitgeführt werden), Grillanzünder, Lacke und Verdünner. Radioaktive Stoffe. Aktentaschen und Diplomatenkoffer mit Alarmgeräten. Oxidierende Materialien wie Bleichmittel und Peroxyde. Giftige und ansteckende Substanzen wie Insektizide, Unkrautvernichtungsmittel und Stoffe, die lebende Viren enthalten.
Sonstige Gefahrengüter wie magnetisierte Stoffe, aggressive oder reizende Stoffe. Arzneimittel und Kosmetikartikel, wie Haarspray und Parfüm, dürfen in der vom Fluggast während der Reise benötigten Menge mitgeführt werden. Manche der aufgeführten Artikel können per Luftfracht befördert werden, sofern Sie entsprechend den geltenden Frachtbestimmungen verpackt sind.
Zum Seitenanfang
In den Ländern, in denen die Bestimmungen über Ersatzleistungen bei Überbuchungsfolgen gelten, bieten die Fluggesellschaften Passagieren, die trotz bestätigter Buchung aufgrund von Überbuchungen nicht mitgenommen werden können, entsprechende Ersatzleistungen an. Einzelheiten zu diesen Leistungen erhalten Sie in den Stationsbüros der jeweiligen Fluggesellschaft. Um die Auswirkungen sogenannter „no-shows“ so gering wie möglich zu halten und zu ermöglichen, dass die freien Plätze von Passagieren genutzt werden können, die den Flug ansonsten nicht buchen könnten, werden Flüge von den Fluggesellschaften überbucht. Auch wenn die Fluggesellschaften alle Anstrengungen unternehmen, für jede bestätigte Buchung einen Sitzplatz bereit zu stellen, so ist dies jedoch nie absolut garantiert.
Zum Seitenanfang
Der Preis für ein elektronisches Ticket kann Steuern, Gebühren und Abgaben enthalten, die dem Luftverkehr durch staatliche Behörden auferlegt werden. Diese Steuern, Gebühren und Abgaben, die einen beträchtlichen Teil der Reisekosten einnehmen können, sind entweder im Reisepreis inbegriffen oder separat im Feld „STEUER/GEBÜHR/ABGABE“ der e-Ticket Buchungsbestätigung aufgeführt. Möglicherweise müssen auch Steuern, Gebühren und Abgabengezahlt werden, die noch nicht berechnet wurden. Im Abschnitt „STEUER/GEBÜHR/ABGABE“ können auch andere, vom Reisepreis unabhängige Kosten erscheinen, die nicht vom Staat, sondern von Dritten oder von der Fluggesellschaft (wie zum Beispiel die Passagiergebühr, die von der Fluggesellschaft an die Flughafengesellschaft pro Passagier für die Nutzung des Flughafens erhoben wird, oder Flugbenzin-/Versicherungs-/Sicherheitsaufschläge der Fluggesellschaft) erhoben werden.
Zum Seitenanfang
Regierungsbehörden weltweit überwachen die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Produkten, einschließlich der nichtgewerblichen Einfuhr in Reisegepäck. Ziel der Überwachung ist es, die Übertragung von Schädlingen und Pflanzenkrankheiten zu verhindern, um die heimische Flora und Landwirtschaft vor ernsthaften Schäden zu bewahren.
Die Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Produkten an Ihrem Zielort ist ohne vorherige Genehmigung gesetzlich verboten!
Zum Seitenanfang
Wenn Ihr Reiseziel oder Zwischenstopp in einem anderen Land als dem Ihres Abflugs liegt, gelten möglicherweise die Vorschriften des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens, in denen die Haftung der Fluggesellschaften für Schäden an Leib und Leben des Reiseteilnehmers sowie für verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck und Verspätungen geregelt ist. Das Montrealer Übereinkommen greift immer dann, wenn der Abgangs- und der Bestimmungsort der Beförderung (wie im Beförderungsvertrag des Passagiers aufgeführt) in den Hoheitsgebieten von einem oder mehreren Vertragsstaaten des Übereinkommens liegt. Viele Staaten sind Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens, wie die USA, Kanada, die EU-Staaten und Südafrika. Die in den Übereinkommen genannten Haftungsbeschränkungen sind in Sonderziehungsrechten angegeben, so dass die nachfolgend in Euro und US Dollar angegebenen Grenzen nur als Richtlinie dienen können, denn sie unterliegen den Schwankungen der Wechselkurse.
Zum Seitenanfang
Im Geltungsbereich des Montrealer Übereinkommens sind die Haftungsbeschränkungen wie folgt geregelt:
-
Tod oder Körperverletzung – unbeschränkte Haftung
- Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Gepäckverspätung
– 1.131 Sonderziehungsrechte (ca. 1,350.-€; 1,700.-$) pro Passagier in
den meisten Fällen
- Schäden, die durch Flugverspätung entstehen – 4.694
Sonderziehungsrechte (ca. 5,600.-€; 7,100.-$) pro Passagier in den
meisten Fällen
Where the Warsaw convention system applies, the following limits of liability may apply:
- 16,600 special drawing rights (approximately EUR
19,800; us$ 25,400) in respect of death or bodily injury if the Hague
protocol to the convention applies, or 8,300 special drawing rights
(approximately EUR 9,900; us$ 12,700) if only the Warsaw convention
applies. Many carriers have voluntarily waived these limits in their
entirety, and us regulation require that, for journeys to, from or with
an agreed stopping place in the us, the limit may not be less than us$
75,000
- 17 special drawing rights (approximately EUR 20;
USD 26) per kg for loss of or damage or delay to checked baggage, and
332 special drawing rights (approximately EUR 396; USD 500) for
unchecked baggage
- The carrier may also be liable for damage occasioned by delay.
EC
regulations require European community carriers to apply the provisions
of the Montreal convention limits to all carriage by them of passengers
and their baggage by air. Many non-European community carriers have
elected to apply limits of liability in respect of the carriage of
passengers and their baggage in excess of the limits specified in the
convention applicable to such passengers
Im Geltungsbereich des Warschauer Abkommens sind die Haftungsbeschränkungen wie folgt geregelt:
16.600 Sonderziehungsrechte (ca. 19,800.-€; 25,400.-$) bei Tod oder Körperverletzung, sofern das Hague Protokoll anwendbar ist, oder 8.300 Sonderziehungsrechte (ca. 9,900.-€; 12,700.-$) sofern nur das Warschauer Abkommen zur Anwendung kommt. Viele Fluggesellschaften haben freiwillig diese Haftungsbeschränkungen ganz aufgehoben. Die Behörden in USA erlangen für Flüge von/nach USA oder bei einem genehmigten Zwischenstopp in den USA, das die Summe mindestens 75.000.-$ beträgt.
17 Sonderziehungsrechte (ca. 20.-€; 26.-$) pro Kg für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Reisegepäck, und 332 Sonderziehungsrechte (ca. 396-€; 500-$) für Handgepäck.
Die Fluggesellschaft haftet u.U. auch für Schäden verursacht durch Verspätung.
Die EU Richtlinien verpflichten die Fluggesellschaften der europäischen Gemeinschaft zur Anwendung des Montrealer Übereinkommens bei der Luftbeförderung von Passagieren und deren Gepäck Einige Fluggesellschaften, die nicht der europäischen Gemeinschaft angehören, haben sich entschlossen höhere als in vorgenannten anwendbaren Abkommen genannte Haftungsbeschränkungen bezüglich der Beförderung von Passagieren und deren Gepäck anzuwenden.
Zum Seitenanfang
Nähere Auskünfte über Haftungsbeschränkungen erhalten Sie bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Wenn an Ihrer Reise mehrere Fluggesellschaften beteiligt sind, so empfehlen wir, dass Sie sich bei der jeweiligen Gesellschaft über deren Haftungsbeschränkungen informieren.Bei einer Beförderung mit EL AL gibt es keine finanziellen Haftungsbeschränkungen für nachweislich schuldhafter Körperverletzung oder Tod.
Unabhängig vom jeweilig anzuwendenden Abkommen können Sie eine höhere Haftungsgrenze für Verlust, Beschädigung oder Verspätung Ihres Reisegepäcks vereinbaren, wenn Sie am Abfertigungsschalter eine besondere Erklärung über den Wert gegen zusätzliche Gebühr abgeben. Alternativ können Sie vor Antritt der Reise eine Reisegepäckversicherung abschließen, sollte der Wert Ihres Gepäcks die Haftungsgrenze überschreitet.
Klagefristen
Die Klage auf Schadenersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach Ankunft oder geplanter Ankunft des Flugzeugs eingeleitet werden.
Reklamationen
Bei Schäden an aufgegebenem Reisegepäck müssen Sie Ihre Beschwerde innerhalb von 7, bei verspäteter Auslieferung des Gepäcks binnen 21 Tagen nachdem dem Empfänger das Reisegepäck zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich einreichen.
Zum Seitenanfang
Vertragsbedingungen:
Begriffskatalog: Ein „elektronisches Ticket“ ist ein elektronischer
Eintrag/Beleg in unserem Buchungssystem (und, sofern anwendbar, in dem
Buchungssystem einer oder mehrerer anderer Fluggesellschaften), in dem
eine Flugbuchung aufgezeichnet ist, für die die Fluggesellschaft oder
ihr autorisierter Vertreter eine e-Ticket Buchungsbestätigung an den
Fluggast ausgegeben hat, und für die diese hier dargelegten Bedingungen
und Hinweise gelten. „Beförderung“ ist gleichbedeutend mit „Transport“,
unter „Fluggesellschaft“ sind alle Fluggesellschaften zusammengefasst,
die die Beförderung des Fluggasts oder seines Reisegepäcks im Rahmen
dieses Vertrags durchführen oder übernehmen oder sonstige
Dienstleistungen ausführen, die mit einer solchen Luftfracht verbunden
sind. „MONTREALER ÜBEREINKOMMEN“ bezieht sich auf das Übereinkommen zur
Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im
internationalen Luftverkehr, welches am 28. Mai 1999 in Montreal
unterzeichnet wurde.
„SZR“ bedeutet „Sonderziehungsrecht“ und ist die offizielle Rechnungseinheit des
Internationalen
Währungsfonds. „WARSCHAUER ABKOMMEN“ bezieht sich je nach
Anwendungsbereich auf das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über
die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet zu
Warschau am 12. Oktober 1929, oder auf das am 28. September 1955 in Den
Haag erweiterte Abkommen oder auf eines der Instrumente, die durch
weitere Instrumente internationalen Rechts ergänzt wurden.
Die unter diesen Vertrag fallenden
Beförderungen unterliegen den Regelungen und Haftungsbeschränkungen des
Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens, es sei denn,
die Beförderung ist nicht als internationale Fracht im Sinne eines
dieser Abkommen definiert.
Sofern kein Konflikt mit den vorstehenden Ausführungen besteht, gelten für die Beförderung sowie sonstige Dienstleistungen der Fluggesellschaften die folgenden Bedingungen:
(i) die auf der e-Ticket Buchungsbestätigung aufgeführten Bestimmungen,
(ii) die geltenden Tarife,
(iii) die Allgemeinen Beförderungsbedingungen
der Fluggesellschaft und hiermit in Zusammenhang stehende
Regulierungen, die Bestandteil dieser sind (und auf der Website der
Fluggesellschaft eingesehen oder bei ihren Büros angefordert werden
können), außer dem Transport zwischen einem Ort in den USA oder Kanada
und einem Ort außerhalb dieser Länder. Die in diesen Ländern geltenden
Tarife finden auch dann Anwendung und sind vorrangig, wenn sie mit den
Beförderungsbedingungen in Konflikt stehen.Innerisraelische Beförderung
- wenn sich Abflugs- und Bestimmungsort, wie vertraglich vereinbart,
innerhalb des Staates Israel befinden, und vertraglich keine
Flugunterbrechung außerhalb Israels vorgesehen war, gilt israelisches
Recht gemäß der Bestimmung zu innerisraelischer Beförderung.
Der Name der Fluggesellschaft kann auf der
e-Ticket Buchungsbestätigung abgekürzt dargestellt sein, der
vollständige Name und dessen Abkürzung müssen in den Preislisten,
Beförderungsbedingungen, Regelungen oder Flugplänen dargestellt sein:
die Adresse der Fluggesellschaft ist der Abflughafen, der gegenüber der
ersten Abkürzung des Namen der Fluggesellschaft auf der e-Ticket
Buchungsbestätigung aufgeführt ist. Die vereinbarten Landeorte sind die
Orte, die in der Buchungsbestätigung oder im Flugplan der
Fluggesellschaft als planmäßige Zwischenlandungen auf der Reiseroute
aufgeführt sind. Die Beförderung durch
mehrere Fluggesellschaften hintereinander gilt
als ein einziger Vorgang. Die Abkürzung von EL AL lautet LY, die Adresse
lautet Ben Gurion International Airport, Box 41, 7015001 Israel.
Eine Fluggesellschaft, die ein elektronisches Ticket in ein
Buchungssystem eingibt und dem Fluggast hierfür eine e-Ticket
Buchungsbestätigung zur Beförderung über die Linien einer anderen
Fluggesellschaft ausstellt, handelt ausschließlich im Auftrag. Eine
Fluggesellschaft, die zur Beförderung auf den Linien anderer
Fluggesellschaften Reisegepäck eincheckt, handelt ebenfalls im Auftrag.
Sämtliche Haftungsausschlüsse oder
-beschränkungen der Fluggesellschaft gelten zugunsten der Beauftragten,
Angestellten und Vertreter der Fluggesellschaft und jeder Person, deren
Flugzeug von der Fluggesellschaft verwendet wird, sowie seiner
Beauftragten, Angestellten und Stellvertreter.
Aufgegebenes Gepäck wird an den Inhaber des Gepäckscheins und Gepäckidentifizierungsabschnitts ausgeliefert.
Ein elektronisches Ticket ist ab
Ausstellungsdatum der e-Ticket Buchungsbestätigung ein Jahr gültig,
sofern nichts anderes auf dem Ticket, in den Tarifen,
Beförderungsbedingungen oder hiermit in Zusammenhang stehenden
Bestimmungen vermerkt ist. Die Fluggesellschaft kann die Beförderung
ablehnen, wenn der geltende Preis nicht bezahlt wurde. Die
Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, Personen, deren
Reisedokumente nicht mit dem im Buchungssystem der Fluggesellschaft
gespeicherten Fluggastnamen übereinstimmen, die Beförderung zu
verweigern.
Die Fluggesellschaft ist nach besten Kräften
bemüht, Passagiere und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Die in
Flugplänen oder anderweitig bekannt gegebenen Flugzeiten sind nicht
garantiert und nicht Bestandteil dieses Vertrags. Die Fluggesellschaft
kann ohne vorherige Bekanntgabe andere Fluggesellschaften oder Flugzeuge
einsetzen und auf der Buchungsbestätigung angegebene Zwischenlandungen
ändern, auslassen oder weitere Zwischenstopps vornehmen, sofern dies
erforderlich ist. Flugzeiten können sich ohne vorherige Bekanntgabe
ändern. Die Fluggesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung für Anschlussflüge.
Jeder Reiseteilnehmer ist selbst
verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
notwendigen gesetzlichen Vorschriften sowie für die Vollständigkeit der
für die Einund Ausreise erforderlichen Reisedokumente. Zudem hat er zu
der von der Fluggesellschaft vorgegebenen Zeit oder, falls diese nicht
angegeben ist, für die Erledigung der Abreiseformalitäten rechtzeitig am
Flughafen zu erscheinen.
Beauftragte, Angestellte oder Stellvertreter
der Fluggesellschaft sind nicht berechtigt, Bestimmungen aus diesem
Vertrag zu ändern oder auszuschließen, es sei denn, die
Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft lassen dies ausdrücklich
zu.
LY als Bezeichnungscode für die
Fluggesellschaft auf der e-Ticket Buchungsbestätigung kennzeichnet EL AL
als das befördernde Luftfahrtunternehmen, es sei denn, es ist im
Flugplan von EL AL oder durch Mitteilung an die Reiseteilnehmer
aufgeführt, dass der Flug von einer anderen Fluglinie gemäß eines
Codeshare-Vertrags oder einer anderen Vereinbarung durchgeführt wird.
Im Einklang mit den Bestimmungen des
Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens ist die e-Ticket
Buchungsbestätigung als Fluggastticket und
Gepäckschein/Beförderungsdokument anzusehen.
Zum Seitenanfang